LG
Landgericht
Definition
Das Landgericht ist ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, das als erste oder zweite Instanz in Zivil- und Strafsachen zuständig ist.
Landgericht
Das Landgericht ist ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, das als erste oder zweite Instanz in Zivil- und Strafsachen zuständig ist.