AuslG

Ausländergesetz

Behörden

Definition

Das Ausländergesetz (AuslG) war das zentrale deutsche Gesetz zur Regelung der Einreise, des Aufenthalts und der Integration von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland. Es regelte unter anderem die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen, Abschiebungen und das Asylverfahren. Das AuslG wurde 2005 durch das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes abgelöst.