VOL

(1) Volumen, (2) Verdingungsordnung für Leistungen

Umweltschutz

Definition

VOL steht für (1) Volumen oder (2) Verdingungsordnung für Leistungen. Die Verdingungsordnung regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge für Dienstleistungen und Lieferungen in Deutschland.

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