IV
Interessenverbund
Definition
IV steht für „Interessenverbund" und bezeichnet einen Zusammenschluss von Organisationen oder Personen mit gemeinsamen Interessen. Er dient der Bündelung und Vertretung gemeinsamer Anliegen.
Interessenverbund
IV steht für „Interessenverbund" und bezeichnet einen Zusammenschluss von Organisationen oder Personen mit gemeinsamen Interessen. Er dient der Bündelung und Vertretung gemeinsamer Anliegen.