GEMA
Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte
Definition
Deutsche Verwertungsgesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte. Die GEMA vertritt die Urheberrechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern.
Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte
Deutsche Verwertungsgesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte. Die GEMA vertritt die Urheberrechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern.