LWA
[ehem.] Landesamt für Wasser und Abfall, jetzt LUA
Definition
Das Landesamt für Wasser und Abfall (LWA) war eine Landesbehörde, die für die Überwachung und Regulierung der Wasser- und Abfallwirtschaft zuständig war. Es kontrollierte Gewässerqualität, Abwasserentsorgung und Abfallbehandlung auf Landesebene. Das LWA wurde später in das Landesumweltamt (LUA) überführt und in dessen erweiterte Zuständigkeiten integriert.