BImSchV

Verordnung zur Durchführung des BImSchG

Umweltschutz

Definition

Die BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) konkretisiert die Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für bestimmte Anlagentypen und Sachverhalte. Es existieren zahlreiche einzelne BImSchV-Verordnungen, die unterschiedliche Bereiche wie Luftqualität, Lärm und Gefahrstoffe regeln. Sie sind ein zentrales Instrument des deutschen Umweltrechts.

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