v. H.
von Hundert
Definition
Die Abkürzung „v. H." steht für „von Hundert" und ist eine ältere deutsche Bezeichnung für Prozent. Sie wird vor allem in juristischen, steuerrechtlichen und amtlichen Texten verwendet. In der modernen Alltagssprache wurde „v. H." weitgehend durch das Prozentzeichen (%) ersetzt.