n.a.

nicht autorisiert

Sonstiges

Definition

Die Abkürzung n.a. steht für „nicht autorisiert" und wird verwendet, um anzuzeigen, dass eine Handlung, ein Zugriff oder eine Transaktion nicht genehmigt oder freigegeben wurde. Der Begriff findet Anwendung in der Verwaltung, im Finanzwesen und in IT-Sicherheitssystemen. Eine nicht autorisierte Aktion kann rechtliche oder sicherheitstechnische Konsequenzen nach sich ziehen.

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