gepfl.
gepflegt
Definition
Die Abkürzung „gepfl." steht für „gepflegt" und wird in Wörterbüchern, Lexika und Anzeigen als Kurzform verwendet. Sie beschreibt einen sorgfältig erhaltenen, ordentlichen Zustand von Gegenständen, Fahrzeugen oder Immobilien. In Verkaufsanzeigen signalisiert die Angabe „gepfl." einen guten Erhaltungszustand des angebotenen Objekts.