ZDG
Zivildienstgesetz
Definition
ZDG steht für Zivildienstgesetz und regelte in Deutschland die rechtlichen Grundlagen des Zivildienstes als Ersatz für den Wehrdienst. Es umfasste Bestimmungen zu Dauer, Einsatzstellen und Rechten der Zivildienstleistenden. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 verlor das Gesetz seine praktische Bedeutung.