VZ

Veranlagungszeitraum

Behörden

Definition

Der VZ (Veranlagungszeitraum) ist der Zeitraum, für den die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer festgesetzt wird. In der Regel entspricht der Veranlagungszeitraum dem Kalenderjahr. Der VZ ist ein zentraler Begriff im deutschen Steuerrecht und bestimmt, welchem Jahr Einkünfte und Ausgaben steuerlich zugeordnet werden.

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