VGH
Verwaltungsgerichtshof
Definition
VGH steht für Verwaltungsgerichtshof und bezeichnet ein oberes Verwaltungsgericht, das in bestimmten deutschen Bundesländern als zweite Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit fungiert.
Verwaltungsgerichtshof
VGH steht für Verwaltungsgerichtshof und bezeichnet ein oberes Verwaltungsgericht, das in bestimmten deutschen Bundesländern als zweite Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit fungiert.