OHG
Offene Handelsgesellschaft
Definition
Die OHG (Offene Handelsgesellschaft) ist eine Personengesellschaft des deutschen Handelsrechts, bei der mindestens zwei Gesellschafter ein Handelsgewerbe betreiben. Alle Gesellschafter haften unbeschränkt, unmittelbar und gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Privatvermögen. Die OHG wird im Handelsregister eingetragen und ist in den Paragraphen 105 bis 160 des Handelsgesetzbuches geregelt.