nrkr.
nicht rechtskräftig
Definition
Die Abkürzung nicht rechtskräftig kennzeichnet eine gerichtliche Entscheidung, gegen die noch Rechtsmittel eingelegt werden können und die daher noch nicht endgültig bindend ist.
nicht rechtskräftig
Die Abkürzung nicht rechtskräftig kennzeichnet eine gerichtliche Entscheidung, gegen die noch Rechtsmittel eingelegt werden können und die daher noch nicht endgültig bindend ist.