MdE

Minderung der Erwerbsfähigkeit

Behörden

Definition

MdE steht für Minderung der Erwerbsfähigkeit und ist ein Begriff aus dem deutschen Sozialrecht. Er bezeichnet den Grad, um den die Fähigkeit einer Person, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Einkommen zu erzielen, durch eine Gesundheitsschädigung gemindert ist.

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