LVA

Landesversicherungsanstalt

Behörden

Definition

Die Landesversicherungsanstalt (LVA) war eine regionale Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sie war zuständig für die Bearbeitung von Rentenanträgen, die Gewährung von Rehabilitationsleistungen und die Zahlung von Renten an Versicherte und Hinterbliebene. Im Zuge der Organisationsreform der Rentenversicherung wurde die LVA 2005 in die Deutsche Rentenversicherung überführt.