LStR

Lohnsteuer-Richtlinien

Behörden

Definition

Die LStR (Lohnsteuer-Richtlinien) sind Verwaltungsanweisungen des Bundesfinanzministeriums zur einheitlichen Anwendung des Lohnsteuerrechts. Sie geben den Finanzämtern und Arbeitgebern verbindliche Hinweise zur korrekten Berechnung und Abführung der Lohnsteuer. Die LStR werden regelmäßig aktualisiert und an gesetzliche Änderungen angepasst.