LFZG

Lohnfortzahlungsgesetz

Behörden

Definition

LFZG steht für Lohnfortzahlungsgesetz und regelte in Deutschland den Anspruch von Arbeitnehmern auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall. Es verpflichtete Arbeitgeber, erkrankten Arbeitnehmern für die Dauer von sechs Wochen den Lohn weiterzuzahlen. Das LFZG wurde 1994 durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) abgelöst, das diese Regelungen fortführt.