GwG

Geldwäschegesetz

Behörden

Definition

Das Geldwäschegesetz (GwG) ist ein deutsches Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Es verpflichtet Banken, Versicherungen, Notare und andere Verpflichtete zur Identifizierung ihrer Kunden und zur Meldung verdächtiger Transaktionen an die zuständige Behörde. Das GwG setzt europäische Richtlinien zur Geldwäschebekämpfung in deutsches Recht um.

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