FRG
Fremdrentengesetz
Definition
Das Fremdrentengesetz regelt die rentenrechtliche Eingliederung von Vertriebenen und Spätaussiedlern in das deutsche Rentenversicherungssystem.
Fremdrentengesetz
Das Fremdrentengesetz regelt die rentenrechtliche Eingliederung von Vertriebenen und Spätaussiedlern in das deutsche Rentenversicherungssystem.