EÜR

Einnahmeüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)

Behörden

Definition

Die Einnahmeüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung, bei der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenübergestellt werden.