EÜR
Einnahmeüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)
Definition
Die Einnahmeüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung, bei der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenübergestellt werden.
Einnahmeüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)
Die Einnahmeüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung, bei der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenübergestellt werden.