Erl.
Erlass
Definition
Erlass ist eine behördliche Anordnung oder Verfügung, die von einer übergeordneten Behörde an nachgeordnete Stellen gerichtet wird. Im juristischen Kontext bezeichnet er auch den Verzicht auf eine Forderung.
Erlass
Erlass ist eine behördliche Anordnung oder Verfügung, die von einer übergeordneten Behörde an nachgeordnete Stellen gerichtet wird. Im juristischen Kontext bezeichnet er auch den Verzicht auf eine Forderung.