DV, DVO

Durchführungsverordnung

Behörden

Definition

Die Durchführungsverordnung (DV oder DVO) ist eine Rechtsverordnung, die die praktische Umsetzung eines Gesetzes im Detail regelt. Sie konkretisiert die allgemeinen Bestimmungen des zugrunde liegenden Gesetzes durch spezifische Vorschriften und Verfahrensregelungen. Durchführungsverordnungen werden von der Exekutive erlassen und haben Gesetzeskraft.