ÄndG

Änderungsgesetz

Behörden

Definition

Ein ÄndG (Änderungsgesetz) ist ein Gesetz, das ausschließlich dazu dient, ein bestehendes Gesetz zu ändern, zu ergänzen oder teilweise aufzuheben. Es enthält keine eigenständigen Regelungen, sondern modifiziert den Wortlaut eines bereits geltenden Gesetzes. Änderungsgesetze sind ein zentrales Instrument der Gesetzgebungstechnik in Deutschland.