EuG

Europäisches Gericht erster Instanz

Behörden

Definition

EuG (Europäisches Gericht erster Instanz) ist ein Gericht der Europäischen Union, das als erste Instanz für bestimmte Klagen zuständig ist. Es entscheidet unter anderem über Wettbewerbsrecht, Beihilfen und Markenstreitigkeiten.

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