EGMR

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Behörden

Definition

Der EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) ist ein internationales Gericht mit Sitz in Straßburg, das über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention wacht. Bürger der Mitgliedstaaten des Europarates können dort Individualbeschwerden gegen Konventionsverletzungen einreichen. Die Urteile des EGMR sind für die betroffenen Staaten bindend.