VOF

Vollzugsordnung für den Funkdienst

IT/Elektro

Definition

Die Vollzugsordnung für den Funkdienst (VOF) regelt die Durchführung und den Betrieb von Funkdiensten. Sie enthält Vorschriften zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Funkverkehrs und zur Einhaltung technischer Standards.

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